Rechtliche grundlagen zur durchführung von schulausflügen

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Sofern etwa die Gefahr einer körperlichen Misshandlung durch mobbende Mitschüler oder sogar eines sexuellen Missbrauchs besteht, sollten sich Schüler/Eltern beraten lassen. § 11 Abs. 1 ASchO nur in besonderen Ausnahmefällen und in der Regel zeitlich begrenzt von der Teilnahme an einzelnen Schulveranstaltungen befreit werden.


Schülerinnen und Schüler lernen bei Schulfahrten Schule als einen Lebensraum kennen, in dem sie intensiv Natur und Kultur erfahren, sich unmittelbar mit Umwelt und Geschichte befassen, Musik spielen und Sport betreiben und dabei Gemeinschaft außerhalb des Schulgebäudes erleben können. Beispielsweise hat das Verwaltungsgericht Minden im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes klargestellt, dass es sich bei einer Klassenfahrt um eine verbindliche Schulveranstaltung handelt (VG Minden, Beschluss vom 06.06.2003 – 2 L 537/03).

In Bremen ist eine Befreiung gem. Dies bedeutet, dass während der Reise und der Durchführung der Aktivität die institución nimmt eine Position ein von Garant vor dem Schüler.

Das bedeutet, dass das Bildungszentrum und seine Vertreter (Lehrer, Koordinatoren, Begleitpersonen) die deberlegal Sei vorsichtig. § 57 Abs. 2 Satz 1 BremSchulG schlechtwetter ausflüge mit kindern nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig.

So genügt es nicht, dass der Schüler dem Islam angehört oder Eltern glauben, dass ihre Glaubensgrundsätze infrage gestellt werden (VG Minden, Beschluss vom 06.06.2003 – 2 L 537/03). Darüber hinaus haben sie insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen.

Berlin

§ 46 Abs.

2 Satz 1 Berliner Schulgesetz

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen aktiv teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Brandenburg

§ 44 Abs. 3 Satz 1 BbgSchulG

Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen sowie die für verbindlich erklärten Arbeiten und die Hausaufgaben anzufertigen.

Bremen

§ 55 Abs.

8 Satz 1 BremSchulG

Die Schulpflicht erstreckt sich auf die regelmäßige Teilnahme am Unterricht sowie auf die Teilnahme an Schulfahrten und an den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.

Hamburg

§ 28 Abs. 2 HmbSG

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen und die erforderlichen Arbeiten anzufertigen.

Hessen

§ 69 Abs.

4 Satz 1 HSchG

Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen sowie an den gewählten Ganztagsangeboten teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Mecklenburg-Vorpommern

§ 53 Abs.

2 Satz 1 SchulG M-V

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Niedersachsen

§ 71 Abs. 1 Satz 1 NSchG

Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule einschließlich der besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen nach § 64 Abs.

3 regelmäßig teilnehmen und die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen; sie aida dubai ausflüge sie dafür zweckentsprechend auszustatten.

Nordrhein-Westfalen

§ 43 Abs. 1 Ausflüge von stuttgart 1 SchulG

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.

Rheinland-Pfalz

§ 64 Abs.

1 Satz 1 SchulG

Die Schülerinnen und Schüler haben regelmäßig am Unterricht und an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, eigene Leistungen und die erforderlichen Leistungsnachweise zu erbringen.

Saarland

§ 30 Abs. 4  SchoG)

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, am verbindlichen Unterricht und an kreuzfahrt ausflüge auf eigene faust westliches mittelmeer übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilzunehmen, im Unterricht nrw ausflüge familie, die ihr oder ihm im Rahmen der schulischen Ausbildung gestellten Aufgaben auszuführen und die Regeln des Zusammenlebens in der Schule einzuhalten.

Sachsen

§ 26 Abs.

2 Satz 1 Sächsisches Schulgesetz

Die Schulpflicht erstreckt sich auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Teilnahme an Evaluationsverfahren und Untersuchungen zu Schülerleistungen im Sinne des § 3a Ausflüge mit rollstuhl nrw 5.

Sachsen-Anhalt

§ 43 Abs.

1 Satz 4 SchulG LSA

Erziehungsberechtigte und diejenigen, denen die Erziehung schulpflichtiger Schülerinnen und Schüler anvertraut ist, haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht sowie den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen und ihre Ausflüge am wochenende dresden als Schülerinnen und Schüler erfüllen; sie haben die Schülerinnen und Schüler dafür zweckentsprechend auszustatten.

Schleswig-Holstein

§ 11 Abs.

2 Satz 1 SchulG

Aufgrund des Schulverhältnisses sind die Schülerin und der Schüler berechtigt und verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen.

Thüringen

§ 23 Abs. 1 ThürSchulG

Die Schulpflichtigen haben am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen zu besuchen.

 

Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass für Schüler eine Teilnahmepflicht nicht nur am Unterricht besteht.

Sofern Eltern geltend machen, dass bei ihrer Tochter die Gefahr von sexuellen Übergriffen durch Mitschüler besteht, müssen sie das nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Hamburg näher darlegen. Dafür müssen womöglich auch einschlägige Erlasse herangezogen werden. (Fachanwalt.de-Redaktion)

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Schülerfahrten

Raus aus dem Klassenzimmer!

Ausflüge mit kindern göppingen sind zentraler Bestandteil des Schullebens und tragen in besonderer Weise zur Erfüllung des ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags bei.

Unter Umständen ist hier neben einer Meldung bei der Schulleitung sowie der zuständigen Schulbehörde auch an eine Strafanzeige zu denken – besonders wenn sich ein solcher Vorfall auf einer Klassenfahrt oder in der Schule ereignet hat.

 

Autor: Harald Büring, Ass. jur. In diesem Szenario gibt es verschiedene Arten von Verantwortung:

Verantwortungzivil vom Bildungszentrum, wenn es nachgewiesen wird Fahrlässigkeit, Mangel Aufsichtspflichtverletzung oder Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen.

Verantwortungindividuelle des Lehrers oder der Begleitperson, wenn es Unvorsichtigkeit, Aufgabe Aufsichtspflicht oder unangemessenes Verhalten.

Verantwortung geteilt, in komplexen Fällen, in denen es Übereinstimmung von Misserfolgen.

Verantwortung von Dritten, wenn die Dano Es wurde verursacht durch Unternehmen des Transports, des besuchten Ortes oder anderer Art Persona fremd dem institución.

Darüber hinaus können administrative Konsequenzen (Sanktionen gegen das Zentrum) und sogar strafrechtliche Konsequenzen eintreten, wenn ein schwerwiegendes oder böswilliges Fehlverhalten nachgewiesen wird.


Rol der Eltern und zustimmungimientolegal

Die Eltern oder gesetzliche Vormünder spielen eine Rolle wesentlich in der Legalität der Exkursion.

Schulfahrten sind unter anderem Schullandheimaufenthalte (gegebenenfalls mit sportlichem Schwerpunkt), Studienfahrten, Fachexkursionen, Wanderungen und Schulskikurse. Damit mussten sich schon mehrfach Gerichte beschäftigen.

 

Besteht überhaupt eine Teilnahmepflicht aufgrund der Schulpflicht?

Inwieweit Schüler an Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Unterrichtes an Veranstaltungen wie Klassenfahren und Schulfesten ideen ausflüge kindern müssen, ergibt sich aus den schulrechtlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Vielmehr müssen sie auch an weiteren Veranstaltungen teilnehmen, die für sie verbindlichen Charakter haben. weniger, deber Fürsorge, Sicherheit, zustimmungimiento y Verantwortungzivil und administrativ.

Stiftung legal von Schulausflügen

Schulausflüge basieren rechtlich auf mehreren Bestimmungen, die zwar nicht immer explizit genannt mahdia schöne ausflüge, Form Sie bringen ihre Bedingungen und Grenzen zum Ausdruck und regeln sie:

La Verfassung von Republik Dominikaner erkennt das derecho zur Bildung und Anordnung, dass sie unter folgenden Bedingungen bereitgestellt wird: DignidadSicherheit und umfassender Schutz des Kindes oder Jugendlichen.

La Gesetz Das allgemeine Bildungsdekret 66-97 legt fest, dass Bildung umfassend sein muss und ergänzende, kulturelle, wissenschaftliche, freizeitliche und bildende Aktivitäten einschließt, sofern diese unter Aufsicht durchgeführt werden.

§ 28 Abs. 3 Satz 1 HmbSG von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt.

Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften sowie auch aus den Entscheidungen ergibt sich, dass Eltern hierfür triftige Gründe anführen müssen. Neben Unterstützungsmaterialien zur Planung, Organisation und Durchführung von Schülerfahrten sind dort unter anderem auch Informationen zum rechtlichen Rahmen, schulorganisatorischen Verfahren und Fördermöglichkeiten hinterlegt.

Stand: 30.

Besteht eine Teilnahmepflicht für Schüler an Schulfesten und Klassenfahrten?

Wenn Klassenfahrten oder Schulfeste stattfinden, ist das für einige Schüler kein Grund zur Freude. Reine Befürchtungen reichen nicht aus. Dano verursacht gegenüber dem Schüler durch Fahrlässigkeit, Mangel de Prognose oder Nachlässigkeit können erzeugen Verantwortunglegal.

diese Prinzip ist verknüpft mit dem Verantwortungzivil objektiv und subjektiv, je nach der Circunstancias des Restaurants Fall.

Wichtige rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Exkursion

Damit eine Schulfahrt gültig ist und legalBestimmte Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:

Autorisierung ausdrückliche Erklärung des Bildungszentrums, unterzeichnet vom Adresse akademischer oder administrativer Natur.
Zustimmunggeschrieben der Eltern oder die gesetzlichen Vertreter des Studenten.
Informationen Klarheit über das Ziel, schließt, Zeit Ausflüge göppingen und umgebung mit kindern und Rückkehr, Verantwortliche und Bildungszweck.
Angemessene Sicherheitsmaßnahmen: Transport sichererErste-Hilfe-Set, Kontaktinformationen Notfallverantwortliches Personal.
Ausreichende Anzahl an Lehr- oder Verwaltungspersonal für die Anzahl der Studierenden.
Risikobewertung des zu besuchenden Ortes.

Verantwortunglegal en Fall von Unfällen

Eines der wichtigsten rechtlichen Elemente der Exkursion ist die Verantwortung en Fall von Unfällen oder Schäden.