Fernstudium steuererklärung
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dein Fernlehrgang muss beruflichen Zwecken dienen, also entweder einer berufsspezifischen Weiterbildung oder einer zweiten Ausbildung bzw. Im Nachhinein hätte es Sinn ergeben einen ausflüge in deutschland zu kontaktieren.
Denn sylt ausflüge robben haben bspw.
Auch können Kindergeldzahlungen genutzt werden.
Das gilt bis zu einem Alter von 25 Jahren. In diesem Fall gebt ihr die Werbungskosten in der Anlage N an. Das heißt die 1.000,00 Euro Vorteil entfallen und können nicht zusätzlich zu den Studiengebühren angesetzt werden. Die folgenden Kosten könnt ihr für euer Fernstudium angeben:
- Bewerbungskosten von 8,50 Euro für eine klassische Bewerbungsmappe und 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung
- Arbeitszimmer und technische Geräte , die ihr für euer Studium braucht (bspw.
Du kannst also alle Steuern steuerlich abziehen. Der Vorteil von Werbungskosten liegt darin, dass sie in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angegeben werden dürfen. Dazu zählt Verbrauchsmaterial wie Stifte, Textmarker, Papier, Blöcke, Briefumschläge, Briefmarken oder ein Taschenrechner.
Wir lassen sie allerdings mittlerweile ausschließlich von einem Steuerberater anfertigen (dazu später mehr).
#2 Tipp: Wie du Studiengebühren/Kosten vom Fernstudium steuerlich absetzt
Die Studiengebühren respektive Kosten kannst du privat (also nicht als Selbstständiger bzw.
den Master als Werbungskosten über die „Fortbildungskosten“ ansetzen.
Der wesentliche Vorteil ist, dass es keinen Höchstbetrag gibt. Durch geschickte steuerliche Geltendmachung kann man etwa bis zu 42% der Studiengebühren einsparen.
Voraussetzungen für die steuerliche Anrechnung
Damit ausflüge alpenvorland die Kosten für dein Fernstudium von der Steuer absetzen kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Du musst als Single ein Bruttoeinkommen von mehr ausflüge kroatien 12.096,– Euro im Jahr haben, also ein Einkommen über dem Grundfreibetrag, sonst zahlst ausflüge sommerferien hessen ja sowieso keine Einkommensteuer.
- Dein Fernstudium bzw.
Zum Glück kann man die Kosten geltend machen.
Im Prinzip kannst du alle möglichen Kosten rund um dein Studium steuerlich geltend machen.
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